Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.
Hier nun die Empfehlung für 2019
Alter des Pflegekindes (von ... bis unter ... Jahren) | Kosten für den Sachaufwand (€) | Kosten für die Pflege und Erziehung |
---|---|---|
0 - 6 | 560 | 245 |
6 -12 | 644 | 245 |
12-18 | 709 | 245 |
Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert