Pflegekinder müssen eigene Einnahmen zum Unterhalt beisteuern


Sobald Pflegekinder einen eigenen Verdienst haben (Ausbildungsvergütung) müssen sie ihren Anteil am Unterhalt gem. §93 SGB VIII leisten. 75% der Ausbildungsvergütung muss an das Jugendamt abgetreten werden. Das ist aus Sicht der betroffenen unfair und führt in vielen Fällen zum Ausbildungsabbruch.

Arbeiten zu gehen muss sich lohnen, auch für Pflegekinder! Hier ist der Staat gefragt um eine für alle Seiten, gangbare Lösung zu erarbeiten.

Wir Pflegeeltern sind der Meinung, dass ein Beitrag geleistet werden soll, jedoch sollte er nicht 3/4 der Ausbildungsvergütung ausmachen. 25% Eigenleistung erscheint tragbar und sinnvoll. Damit und mit dem bereits abgezogenen Kindergeld, von 25% oder 50% ergibt sich ein Anteil von 50% bis 75% den jedes Pflegekind dann als Eigenleistung beisteuert.


 

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