Das neue Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz tritt in Kraft.

Gleich zu Beginn gibt es Neues zu unserem Dauerthema in Sachen 75 % Regelung. Die Abgaben der jungen Erwachsenen sollen auf 25 % gesenkt werden. Dies ist aber nur ein kleiner Teil der Neuerungen. Den Link zum vollständigen  Gesetzentwurf findet ihr unten im Artikel.

Das neue Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz tritt in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Achte Sozialgesetzbuch – das Kinder- und Jugendhilfegesetz – reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.


Das neue Gesetz erschließt sich in 5 Regelbereiche:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Die 1. Lesung im Bundestag wird Mitte Januar erwartet, der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Februar im 1. Durchgang damit befassen, der 2. Durchgang wird frühestens am 06.03.2021, spätestens am 07.05.2021 erfolgen.


(Quelle KIAP / DGSF)


Gesetzentwurf https://www.bmfsfj.de/blob/162870/b40d39d11578bee6b9b6d8b5f2d5dc55/kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-data.pdf

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