Keine Anrechnung von Pflegeversicherungsgeld auf das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII
Urteil des 5. Senats vom 24. November 2017, BVerwG 5 C 15.16 Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht
Pflegeeltern aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg hatten gegen die Kürzung des Pflegegeldes für ihr schwerbehindertes Pflegekind geklagt. Der Kreis hat das zusätzliche Pflegeversicherungsgeld beim Mehrbedarf angerechnet und deshalb das Pflegegeld gekürzt.
Bei wem das vom Jugendamt angerechnet wurde kann den Antrag auf Überprüfung und Erstattung stellen. Ab jetzt für die letzten 4 Jahre! Sollte das Jugendamt sich weigern, können Pflegeeltern Klage beim Verwaltungsgericht einreichen unter Berufung auf das nachstehende Urteil, dass Deutschlandweit gilt.
Hier das begründete Urteil: