Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Verheiratete, Ledige, Alleinlebende oder in Lebensgemeinschaft lebende, mit oder ohne eigene Kinder, die sich vorstellen können, ein oder mehrere Kind/er bei sich aufzunehmen, um ihm Geborgenheit und Liebe zu geben.
Formale Voraussetzungen:
- Polizeiliches erweitertes Führungszeugnis
- Hausärztliches Attest bzw. Untersuchung durch das Gesundheitsamt
- Keine Drogen
Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation:
- Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
- Es ist Vorbedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
- Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich.
- Sie sollten Spiel- und Tobe-Möglichkeiten für Kinder und eine insgesamt kinderfreundliche Umgebung bieten können.
- Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes.
- Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass genügend Zeit für die Familie und das künftige Pflegekind vorhanden ist und der Alltag nicht bis zur letzten Minute verplant wird.
Wie geht es weiter, wenn die Formalien geklärt sind?
Zuerst nimmt man Kontakt zum Jugendamt auf. Die Ansprechpartnerin für alle Neubewerber ist Frau Anke Theunissen. Zu erreichen ist sie unter:
Telefon: 0481-971533
Mail : Anke Theunissen
Frau Theunissen nimmt alle Fragen und Informationen auf und wird diese dann an den zuständigen Sozialarbeiter der entsprechenden Region weiterleiten. Dieser wird dann ein Treffen vereinbaren, um die Bewerber kennen zu lernen. Im Rahmen der folgenden Überprüfung werden in der Regel mehrere <Hausbesuche stattfinden.
In Gesprächen werden Fragen zum Familienleben, eigenen Kindheitserfahrungen, Lebensplanung und Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes thematisiert.
Dann folgt das Bewerber/ Einsteigerseminar. Dieses findet an 2 Tagen statt und informiert über die Vorgehensweisen bei Unterbringung eines Pflegekindes, Rechte und Pflichten von Pflegefamilien, Informationen bei Besuchsregelungen zur Herkunftsfamilie und dient zur eigenen Überprüfung seines Wunsches, als Pflegefamilie tätig zu werden.
Somit ist die Prüfung durch das Jugendamt erst einmal beendet. Wenn der Wunsch Pflegefamilie zu werden weiterhin besteht, folgt im nächsten Schritt dann die Pflegeelternschule, die über sechs Module verfügt. Pro Modul ein Wochenende, also 6 Wochenenden in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten. Hierbei werden rechtliche Hintergründe, Biografiearbeit und Traumata beleuchtet. Die Pflegeelternschule endet mit einem Kolloquium. Nach Beendigung der Pflegeelternschule erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und sind damit anerkannte Pflegeeltern des Kreises Dithmarschen.
Was nun noch folgt, ist die Zeit des Wartens.
Keine Bewerberfamilie hat ein Anrecht auf Vermittlung eines Kindes. Bei der Vermittlung wird stets vom Kind ausgegangen und überprüft, in welcher zur Verfügung stehenden Bewerberfamilien, das Kind am ehesten passen würde. ( Es werden keine Pflegekinder für Familien gesucht sondern Familien für Kinder) Ob andere Bewerberfamilien bereits länger warten ist unerheblich.