Pflegeelternverträge des Jugendamtes Dithmarschen


Die Pflegeelternverträge des Jugendamtes Ditmarschen weisen einige gravierende Mängel auf. Der Pevdi hat deshalb ein Schreiben an das Kreis-Jugendamt geschickt und darauf aufmerksam gemacht und konkrete Änderungen vorgeschlagen.

  • Konkretisierung des Pflegeverhältnisses in befristet/ unbefristete Pflege
  • Pflegeeltern sind nicht verpflichtet dem Jugendamt oder dem beauftragten Träger jederzeit Zutritt zu ihren Wohnungen/Häusern zu gewähren.
  • Haftpflichtversicherung für das Pflegekind
  • Binnenhaftpflicht, regelt die Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekinder
  • Konkret genannte Kündigungsgründe des Pflegeverhältnisses
  • Pflegegeldabrechnung nach Beendigung des Pflegeverhältnisses
  • Pflegeeltern sind nicht freiberuflich tätig. Das Pflegegeld ist kein Honorar sondern eine Annexleistung

Mit „wirtschaftlicher Jugendhilfe“ bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe („Annexleistung“). Sie umfasst insbesondere Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die Gewährung von Pflegegeld an eine Tagespflegeperson. Die Heranziehung zu den Kosten der gewährten Hilfe durch Leistungsbescheid des Jugendamts ist ebenfalls Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Die Leistung zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe außerhalb des Elternhauses regelt § 39 SGB VIII (sog. Pflegegeld), die Leistung von Krankenhilfe § 40 SGB VIII.

Außerdem bedarf es keines Pflegevertrages zwischen der abgebenden Familie und der Pflegefamilie. Hier haben wir angeregt mit einer Abtretungserklärung/ Vollmacht zu arbeiten.

PE-Verträge-Heide

Deshalb empfiehlt der Pflegeelternverein-Dithmarschen e.V. die jetzige Fassung der Pflegeelternverträge nicht oder nur unter Streichung der zu ändernden Passagen zu unterschreiben und oder Änderungen einzufügen.

 


 

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